Allgemeine Geschäftsbedingungen des VVV- Stadt- und Citymarketing Nordhorn e. V. für die Vermittlung von Ballonfahrten

Stand: März 2015

1. Vertragsanbahnung und Vertragsgegenstand
Sie wenden sich mit Ihrem Buchungswunsch (per Fax, E-Mail, Internet, telefonisch oder persönlich) an den VVV- Stadt- und Citymarketing Nordhorn e. V. (nachfolgend VVV Nordhorn). Mit der Buchung schließt der Kunde über den VVV Nordhorn mit dem Luftfahrtunternehmen „Tourenmacher“ (Werner Großmann, 48282 Emsdetten) einen verbindlichen Beförderungsvertrag. Der VVV Nordhorn verkauft Fahrkarten ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Luftfahrtunternehmens Tourenmacher. Vertragliche Beziehungen kommen nur zwischen dem Käufer und Passagier der Ballonfahrt und dem Luftfahrtunternehmen Tourenmacher zustande. Der VVV Nordhorn ist lediglich Vermittler zwischen dem Kunden und dem Luftfahrtunternehmen.

Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Kunde den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon für eine Fahrdauer von ca. 60 – 90 Minuten. Ein Kunde ist die Person, welche die Ballonfahrt bucht. Sollte ein Kunde selbst an einer Ballonfahrt teilnehmen, so ist er Kunde und Passagier zugleich. Ansonsten gilt als Passagier die Person, für welche die Ballonfahrt gebucht wurde.

Mit der Buchung erkennen der Kunde und der Passagier diese AGB für Ballonfahrten an.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen des Luftfahrtunternehmens sind zu beachten. Ablauf und Inhalt der Ballonfahrt liegen in alleiniger Verantwortung des Luftfahrtunternehmens.

2. Erwerb und Gültigkeit des Tickets
Der Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon besteht nur bei Vorlage eines entsprechend gültigen Fahrscheins/Tickets. Das Ticket wird in Form eines Gutscheins durch den VVV Nordhorn ausgehändigt und ist personengebunden. Für die Ausstellung des Gutscheins und für die spätere Durchführung der Ballonfahrt benötigt der VVV Nordhorn Angaben zum Kunden und Passagier (wie Name, Anschrift, Alter und Gewicht des Passagiers). Das Ticket ist erst nach vorheriger Absprache mit dem Luftfahrtunternehmen Tourenmacher übertragbar.

Die Gültigkeit ist beschränkt auf zwölf Monate ab Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein vereinbarter Termin aufgrund schlechter Wetter- und Windverhältnisse wiederholt verschoben werden muss. Wird innerhalb von zwölf Monaten ab Ausstellungsdatum von Seiten des Passagiers kein Termin vereinbart, so verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf eine Ballonfahrt besteht nicht mehr.

3. Bezahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Die Zahlung der Ballonfahrt erfolgt sofort bei der Buchung in bar oder per ec-cash. Erfolgt die Buchung telefonisch oder per E-Mail, Fax oder Internet, wird die Ballonfahrt in Rechnung gestellt. Die Buchung ist dann erst gültig, wenn der komplette Rechnungsbetrag (inkl. Porto und Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro) auf eines der Konten des VVV Nordhorn eingegangen ist. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrags wird der VVV Nordhorn den Gutschein verschicken.

4. Leistungen, Preise und Abwicklung der Ballonfahrt
Die Leistungen und Preise ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Luftfahrtunternehmens.

Mit dem Kauf eines Fahrscheins kann der Passagier mit dem Heißluftballon für eine Fahrdauer von 60 bis 90 Minuten befördert werden. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung der Firma Tourenmacher liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 50 Minuten als vertragsmäßig durchgeführt.

Der Erwerb eines Fahrscheins berechtigt nicht zur alleinigen Fahrt mit dem Heißluftballon. Der Heißluftballon befördert pro Fahrt bis zu fünf Personen.

Für die Terminvereinbarung nimmt der Kunde bzw. Passagier innerhalb von zehn Tagen nach Ausstellung des Gutscheins Kontakt mit dem Ballonfahrer auf. Dieser bestätigt ihm den Termin in der Regel schriftlich.

Die Durchführung der Ballonfahrt ist abhängig von Wind- und Wetterverhältnissen und liegt im Verantwortungsbereich des Luftfahrtunternehmens (s. auch Ziffer 7, Absage einer Ballonfahrt). Der Ballonführer ist als einziger berechtigt, die Entscheidung für oder gegen einen Start zu treffen und den vereinbarten Termin ggf. auch kurzfristig abzusagen.

Für Fragen der Abwicklung der Ballonfahrt muss der Kunde bzw. Passagier sich direkt an den Ballonfahrer wenden. Hier erhält der Kunde bzw. Passagier auch alle Informationen zum Treffpunkt.

Der Pilot entscheidet eigenverantwortlich und allein im Sinne der Sicherheit der Passagiere, ob und von welchem Startort die jeweilige Ballonfahrt stattfindet. Die Passagiere müssen daher gegebenenfalls auch von einem anderen als dem gewünschten Startort aus starten. Der Treffpunkt wird vom Luftfahrtunternehmen rechtzeitig telefonisch dem Passagier mitgeteilt.

5. Stornierung durch den Kunden / Passagier
Eine Buchung kann nur binnen einer Frist von acht Tagen ab Buchungsdatum kostenfrei storniert werden. Eine Stornierung kann nur vom Kunden oder Passagier selbst und nur beim VVV Nordhorn vorgenommen werden. Für den VVV Nordhorn sind die Formalitäten der Stornierung, welche ihm vom Luftfahrtunternehmen auferlegt werden, bindend.

Hat der Kunde bzw. Passagier bereits einen Termin für eine Ballonfahrt vereinbart, so wird eine Terminverschiebung aus gesundheitlichen Gründen von Seiten des Kunden nur akzeptiert, wenn diese bis 36 Stunden vor dem geplanten Start erfolgt. Bei Stornierung/ Rücktritt 24 Stunden oder weniger ist Schadensersatz zu zahlen. Stornierungen haben in jedem Fall schriftlich zu Händen des Luftfahrtunternehmens zu erfolgen. Bei Stornierungen außerhalb der oben angegebenen Zeiten sind 10 % des Rechnungsbetrages fällig.

Der Passagier kann in Absprache mit dem Luftfahrtunternehmen eine Ersatzperson für den vereinbarten Fahrttermin benennen.

6. Nichtantritt der Fahrt
Ein vereinbarter Termin in mündlicher und schriftlicher Form gilt als verbindlich. Erscheint ein Passagier nicht zu dem vereinbarten Termin, so ist sein Anspruch auf seine Ballonfahrt verfallen. Gleiches gilt für Passagiere, welche zu spät kommen und der Ballon schon abgehoben hat.

7. Absage einer Ballonfahrt durch das Luftfahrtunternehmen
Sollte eine Ballonfahrt aus Witterungs- oder technischen Gründen im Voraus oder vor Ort abgesagt werden, so können keine Schadensersatzansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen Tourenmacher gestellt werden, d.h. es können keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Der Anspruch auf eine Ballonfahrt bleibt bestehen. Das Luftfahrtunternehmen erwartet, dass der Passagier am Tag der Ballonfahrt telefonisch erreichbar ist.

Bei Ausfall des Ballonführers, wie z. B. im Krankheitsfalle, sagt dieser die Fahrt ab. Den VVV Nordhorn trifft keinerlei Informationspflicht. Zudem kann der Fahrgast keine Schadensersatzansprüche an den VVV Nordhorn stellen, d. h. es können keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Der Anspruch auf eine Ballonfahrt bleibt bestehen.

8. Ausschluss von Fahrgästen
Der Pilot hat das Recht, Passagiere, welche unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, von der Fahrt auszuschließen. Der Anspruch auf eine Ballonfahrt verfällt in diesem Fall. Gleiches gilt für Passagiere, welche unbedingt Schusswaffen oder Messer mitführen möchten oder den Sicherheitsanweisungen des Ballonführers nicht Folge leisten.

Von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen nur eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit besteht oder innerhalb der Schwangerschaft. Der Fahrgast ist verpflichtet, dem VVV Nordhorn oder dem Luftfahrtunternehmen eine solche Einschränkung unverzüglich mitzuteilen.

9. Datenschutz und Datenverarbeitung
Für die Ausstellung des Gutscheins werden personenbezogene Daten sowohl vom Kunden als auch vom Passagier erhoben. Diese Daten, wie zum Beispiel Namen, Anschrift, Rufnummer und Gewicht des Passagiers werden unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nur für die Buchung der Ballonfahrt erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Informationen werden ausschließlich an das Luftfahrtunternehmen Tourenmacher weitergeleitet. Eine Weiterleitung an sonstige Dritte erfolgt nicht.

10. Haftungsbeschränkungen
Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt dem Warschauer Abkommen. Nach diesen internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen oder Sachschäden in der Regel beschränkt. In Ergänzung dazu gilt deutsches Recht. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie privates Handgepäck wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Start-, Fahrt- und Landezeit verantwortlich.
Den Sicherheitsanweisungen des Piloten ist Folge zu leisten.

Der VVV Nordhorn als Vermittler haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Weiterleitung der Reservierung an das Ballonfahrtunternehmen. Eine Haftung für Störungen aufgrund höherer Gewalt oder von Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz besteht nicht.

Der VVV Nordhorn haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen des Ballonfahrtunternehmens und nicht für Schäden, die der Gast beim Ballonfahrtunternehmen verursacht.

Der VVV Nordhorn haftet nicht bei Verlust des Gutscheins durch den Kunden.

Wird ein Versand des Gutscheins gewünscht, übernimmt der VVV Nordhorn für Verlust des Gutscheins auf dem Postwege sowie für eine verspätete Zustellung keine Haftung.

11. Vertragsart
Bei dem hier abgeschlossenen Vertrag handelt es sich immer und ausschließlich um einen Dienstvertrag, und nicht um einen Werkvertrag. Sinn und Zweck ist nicht die Überbrückung einer bestimmten Distanz, sondern das Vergnügen einer Ballonfahrt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Luftfahrtunternehmen Tourenmacher mit den Ballonen keine Passagiere befördert, welche feste und bestimmte Distanzen überbrücken möchten.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden bzw. Passagier und dem Luftfahrtunternehmen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Sitz des Luftfahrtunternehmens Tourenmacher.