Allgemeine Geschäftsbedingungen für die aktive Vermittlung des Seeparks Nordhorn durch den VVV- Stadt- und Citymarketing Nordhorn e. V.

Stand: März 2015

Sehr geehrter Gast,

der VVV- Stadt- und Citymarketing Nordhorn e. V. (nachfolgend VVV Nordhorn) bietet Ihnen kostenlos einen umfassenden Service für die aktive Unterkunftsvermittlung im Seepark Nordhorn. Bitte lesen Sie dazu die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen.

1.) Anbahnung und Abschluss des Beherbergungsvertrages
Sie wenden sich mit Ihrem Buchungswunsch (per Fax, E-Mail, Internet, telefonisch) an den VVV Nordhorn. Ihr Buchungsantrag wird von uns aufgenommen und bearbeitet. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Sie erhalten unmittelbar nach Ihrer Reservierungsanfrage eine Buchungsbestätigung. Die beiliegende Rückantwort dieser Buchungsbestätigung senden Sie bitte umgehend unterschrieben an den VVV Nordhorn zurück. Mit der Unterschrift dieser Buchungsbestätigung erkennen Sie ausdrücklich diese allgemeinen Vermittlungsbedingungen an.

Vertragspartner sind Sie als Mieter und der Hauseigentümer als Ihr Vermieter. Der VVV Nordhorn tritt lediglich als Vermittler auf.

Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung des Vermieters sind einzuhalten. Die Hausordnung ist entweder vor Ort oder auf Anfrage beim Vermieter einzusehen.

2.) Bezahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Erfolgt die Buchung über den VVV Nordhorn, fällt eine Anzahlung in Höhe von mindestens 12 % des Reisepreises an, die Sie bitte innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das dort angegebene Konto des VVV Nordhorn überweisen. Die Restzahlung erfolgt 14 Tage vor Reiseantritt und wird ebenfalls auf das o. g. Konto überwiesen. Bei kurzfristiger Anreise erfolgt die Bezahlung des Reisepreises i. d. R. vor Ort in der Tourist-Information des VVV Nordhorn am Anreisewerktag oder in Ausnahmefällen beim Seepark Nordhorn (Gästeservice und Verwaltung).

Leistet der Mieter die Anzahlung oder die Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, so ist der Vermieter – vertreten durch den VVV Nordhorn – berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

3.) Leistungen und Preise
Die Preise und die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, soweit diese dem Gast vorliegen.

Die angegebenen Preise gelten grundsätzlich pro Nacht und Einheit. Die Preise beinhalten die Mehrwertsteuer sowie pauschale Strom-, Gas-, und Wasserkosten. Eine Kurtaxe fällt nicht an. Die Endreinigung und der Empfangsservice sind verpflichtend, werden jedoch separat in der Rechnung ausgewiesen und abgerechnet. Die Servicepauschale umfasst alle all-gemeinen Serviceleistungen der Seepark Nordhorn (Gästeservice und Verwaltung) wie z. B. Schlüsselübergabe und eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung vor Ort.

Das Ferienhaus darf nur mit der vom Gast angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Wird das Haus von mehr Personen als angegeben belegt, ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Das Ferienhaus darf zudem nur mit der in der Objektbeschreibung angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Über eine Überbelegung muss der Vermieter informiert werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter, unbeschadet des Rechtes auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen.

Nach Abschluss der Buchung richtet sich der Gast bei Fragen zum Ferienhaus an die Firma Seepark Nordhorn – Gästeservice und Verwaltung. Hierfür erhält der Gast mit seiner Buchungsbestätigung die Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners.

4.) Rücktritt
Sie können jederzeit von einer Reservierung zurücktreten, müssen diesen Rücktritt aber gegenüber dem VVV Nordhorn schriftlich erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und die sich daraus zu errechnende Rücktrittspauschale ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim VVV Nordhorn (Poststempel).

Der VVV Nordhorn kann folgende Rücktrittspauschalen geltend machen:

bis 45. Tag vor der Anreise:                 10 % des Gesamtpreises
44. Tag bis 30. Tag vor der Anreise:     25 % des Gesamtpreises
29. Tag bis 22. Tag vor der Anreise:     50 % des Gesamtpreises
21. Tag bis Anreisetag:                         80 % des Gesamtpreises

Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter bzw. dem VVV Nordhorn nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Die Rücktrittspauschalen werden vom VVV Nordhorn erhoben. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Vermieter gehalten, die entsprechende Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Der Vermieter – vertreten durch einen Ansprechpartner der Firma Seepark Nordhorn – betrachtet den Gast nach einer Wartezeit von 60 Minuten ab vereinbartem Treffpunkt als nicht angekommen. Anders verhält es sich, wenn der Gast den Vermieter bzw. den Ansprechpartner der Firma Seepark Nordhorn über das verspätete Eintreffen informiert hat.

Bei vorzeitiger Abreise des Gastes erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Individuelle Absprachen zwischen Mieter und Vermieter sind nicht ausgeschlossen.

5.) Haftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB, sofern sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters (Leistungserbringers) nichts anderes ergibt. Der VVV Nordhorn als Vermittler haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Weiterleitung der Reservierung an den Vermieter und an den Seepark Nordhorn (Gästeservice und Verwaltung) sowie für die sorgfältige Beratung der Mietinteressenten.

Eine Haftung für Störungen aufgrund höherer Gewalt oder für Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz besteht nicht. Der VVV Nordhorn haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen des Vermieters und des Seepark Nordhorn und nicht für Schäden, die der Gast beim Vermieter verursacht.

Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit seine Mitreisenden oder der Mieter diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat.

Sollten Sie trotz unserer sorgfältigen Vorbereitungen Grund zur Beschwerde haben, zögern Sie bitte nicht, uns davon umgehend in Kenntnis zu setzen. Wir werden unser Bestes tun, um alsbald Abhilfe zu schaffen, damit Sie die in den Werbemedien zugesicherten Leistungen erhalten. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die in unserem Gastgeberverzeichnis (Broschüre und Website) enthaltenen Angaben beruhen auf den von den Hauseigentümern gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.

6.) Datenschutz und Datenverarbeitung
Für den Beherbergungsvertrag werden personenbezogene Daten vom Gast wie Name, Anschrift und Rufnummer erhoben. Diese Daten werden unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nur für die Buchung des Ferienhauses erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Informationen werden ausschließlich an den Vermieter des jeweiligen Ferienhauses und an den Seepark Nordhorn weitergeleitet. Eine Weiterleitung an sonstige Dritte erfolgt nicht.

7.) Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Sitz des jeweiligen Vermieters.