Im Rahmen der kommunalen Kulturförderung der Stadt Nordhorn können ab sofort bis zum 1. November diesen Jahres Zuschüsse für das Jahr 2017 beantragt werden. Hierdurch soll ein attraktives, vielseitiges, abwechslungsreiches und kreatives Kulturangebotes durch Vereine, kulturelle Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen geschaffen werden.

Die bezuschussten Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen sollen im kommenden Jahr öffentlich in der Stadt Nordhorn stattfinden. Besonders berücksichtigt bei der Förderung werden kulturelle Projekte mit folgenden Inhalten:

  • Förderung der kulturellen Beziehungen zu den Partnerstädten und der niederländischen Grenzgemeinde Dinkelland
  • Bemühung um die kulturelle Verständigung mit ausländischen Bevölkerungsgruppen
  • Unterstützung der Verständigung von Alt und Jung
  • Förderung der Frauenkultur fördern
  • Auseinandesetzung mit den Überlebensfragen unserer Zeit auf künstlerischer Ebene

Die Richtlinien zur kommunalen Kulturförderung der Stadt Nordhorn enthalten darüber hinaus weitere Bereiche, die als besonders förderungswürdig eingestuft werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die damit verbundenen Kosten nicht mit Eigenmitteln, Eintrittsgeldern, Verkaufserlösen, Drittmitteln oder ähnlichem ausgeglichen werden können. Ab Eingang des Antrages beim Kulturreferat kann der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Projekt Maßnahmen beginnen, die ihn zu Zahlungen oder bestimmten Leistungen verpflichten. Einer besonderen Genehmigung durch das Kulturreferat bedarf es nicht.

Die ausgewählten Antragsteller bekommen voraussichtlich bis Mitte Februar 2017 einen vorläufigen Bewilligungsbescheid ohne Rechtsanspruch. Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden beim Kulturreferat der Stadt Nordhorn (Frau Kafka unter der Telefonnummer 05921 878-111) herausgegeben und sind darüber hinaus im Internet unter www.nordhorn.de/kultur abrufbar.